Google Analytics

Funktionen und DSGVO

Was ist Google Analytics?

Google Analytics ist der Platzhirsch unter den Analyse-Tools für Webseiten. Das Werkzeug ist kostenfrei und wird laut Wikipedia von geschätzt 50 – 80 % aller Webseiten genutzt. Was sammelt Google Analytics?

Über Google Analytics können die verschiedensten Daten eingesammelt werden – gleich, ob mobile oder stationäre Websites, Online-Shops oder native Apps.

Mit Hilfe Google Analytics lassen sich Verweildauer, Anzahl, Besucherquellen, Sprache und Standorte der Besucher, die angesehenen Inhalte der Webseite und auch die genutzten Browser sowie verwendeten Endgeräte erkennen. 

Erhobene Daten von Google Analytics:

  • Bereiche, in denen der Besucher am häufigsten klickt
  • Sitzungsdauer/Verweildauer
  • Absprungrate
  • Bestellungen
  • Erstellen von Konten
  • Ansehen von Bewertungen
  • Abspielen von Medien
  • Aktualisierung der Seite
  • Hinzufügen zu Favoriten
  • Teilen von Content auf sozialen Medien
  • Analyse der Herkunft des Besuchers (z. B. E-Mail, Google Suche, Direkteingabe…)
  • Inzwischen ist sogar eine Verknüpfung mit Sozialen Medien möglich.

Die kostenpflichtige Version Google Analytics 360 Suite

Google Analytics 360 Suite eignet sich als Enterprise-Lösung, da auf Daten-Sampling (Stichprobenauswertung) verzichtet wird und es einen wesentlich größeren Funktionsumfang bietet. Bei besonders hohem Traffic lohnt sich der Umstieg auf diese kostenpflichtige Version.

Google Analytics und Datenschutz

Über die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten erhält Google Zugang zu vielen Daten, weshalb die Verwendung in der Datenschutzerklärung aufgeführt sein muss. Des Weiteren muss jeder Webseitenbetreiber, der Google Analytics nutzt, folgende Punkte beachten:

  • Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen
  • Datenschutzerklärung aktualisieren
  • Opt-Out-Cookies und Link zum Browser-Plugin setzen
  • IP-Anonymisierung aktiveren

Weitere Webanalyse-Tools:

Niemand weiß genau, was Google letztendlich nutzt und wofür. Webseitenbetreiber, die keine Widerspruchsmöglichkeit für Google Analytics in ihrer Datenschutzerklärung eingebunden haben, können abgemahnt werden.

Tipp:

Nutzen Sie für einen rechtssicheren Einsatz von Google Analytics z.B. den kostenfreien Datenschutz-Generator von eRecht24.de

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